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AR aktuell 5, Oktober 2010, Seite 24

Neue Mindesteigenkapitalanforderungen für Banken

Leo W. Chini

In der Sitzung am hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht jene neuen Mindesteigenkapitalanforderungen definiert, die im November dem G20-Gipfel vorgelegt werden. „Das Reformpaket des Basler Ausschusses wird die Mindestanforderung für das harte Kernkapital von 2 % auf 4,5 % anheben. Zudem werden Banken verpflichtet, einen Kapitalerhaltungspolster von 2,5 % vorzuhalten, um gegen künftige Stressphasen gewappnet zu sein. Damit steigen die Mindestanforderungen für das harte Kernkapital auf insgesamt 7 %. Dies ergänzt die enger gefasste Definition von Eigenkapital, die von den Zentralbankpräsidenten und Leitern der Bankenaufsichtsinstanzen im Juli beschlossen wurde, wie auch die höheren Eigenkapitalvorschriften für das Handels-, Derivativ- und Verbriefungsgeschäft, die Ende 2011 eingeführt werden sollen.“

1. Eigenkapitalvorschriften und Kapitalpolster

Die Mindesteigenkapitalanforderung für das Kernkapital soll durch hartes Kernkapital und sonstige anrechenbare Finanzinstrumente erfüllt werden. Das Kernkapital wird von 4 % auf 6 % angehoben, das Gesamtkapital beträgt nach wie vor 8 %. Darüber hinaus wird ein Kapitalerhaltungspolster von 2,5 % festgesetzt, der aus hartem Kernkapital zu ...

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