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AR aktuell 5, Oktober 2010, Seite 15

Die Societas Europaea – gemeinschaftsrechtliches Prestigeprojekt mit Fallstricken

Christian Feltl

Die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) ist mittlerweile zu einer populären Rechtsform geworden, nicht nur für Großunternehmen: Wie ein Blick in aktuelle Statistiken verrät, steigen die Gründungszahlen stetig an. Die Europäische Kommission unterzieht die Funktionsweise des SE-Statuts derzeit einer kritischen Prüfung. In einer Konsultation und auf einer Konferenz Ende Mai 2010 hat die Kommission interessierten Kreisen aus Wissenschaft und Praxis Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

1. Entwicklung der Societas Europaea

Die Europäische Gesellschaft bildete seit der Unterzeichnung der römischen Verträge eine Projektionsfläche für gesellschaftsrechtliche Visionen. Bereits im Jahr 1959 warb Pieter Sanders in seiner Rotterdamer Antrittsvorlesung für eine wahrhaft europäische Idee: die Schaffung einer supplementären Form der Aktiengesellschaft, die neben die jeweiligen nationalen Rechtsformen treten sollte. Dieses Kodifikationsideal ließ sich bekanntlich nicht verwirklichen. Stattdessen trat uns die im Oktober 2001 endgültig verabschiedete und am in Kraft getretene SE-Verordnung als „gesellschaftsrechtlicher Torso“ entgegen: Sie verweist den Rechtsanwender selbst in zentrale...

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