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AR aktuell 5, Oktober 2010, Seite 12

Squeeze-out & Co.: der Aufsichtsrat im Spannungsfeld

Leonhard Knoll und Wilhelm Rasinger

Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Rolle des Aufsichtsrats bei Zwangseingriffen in die Eigentumsposition der Minderheit in Form des Gesellschafterausschlusses.

1. Verständnis und Selbstverständnis eines aktienrechtlichen Organs

Sucht man nach Gemeinsamkeiten für das Verständnis des Aufsichtsrats in verschiedenen Rechtskreisen und Wirtschaftskulturen, so kommt man nicht umhin, den Begriff zunächst enger zu definieren. Bei diesem Vorhaben sind insbesondere zwei Aspekte zu berücksichtigen: Das Miteinander von Geschäftsführung und Kontrolle in sogenannten „Ein-Kammer-Systemen“ wie Boards nach angelsächsischem Muster sowie die jenseits aktienrechtlicher Beweggründe stehende „Ergänzung“ des Gremiums durch Vorgaben wie die Mitbestimmungsregelungen in Österreich und Deutschland.

Hat man diese hier nicht weiter kommentierten Effekte einmal herausgefiltert, wird der Blick frei für die eigentliche Funktion des Aufsichtsrats: Weil die Aktionäre regelmäßig und insbesondere in börsenotierten Publikumsgesellschaften selbst de facto keinen Einfluss auf die Unternehmensführung nehmen können, brauchen sie Statthalter, die für sie die wesentlichen Kontrollaufgaben verrichten.

Neben einigen Sekundärpf...

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