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AR aktuell 5, Oktober 2010, Seite 8

Steuerhinterzieher im Visier des novellierten Finanzstrafrechts

Sigrid Fried

Am passierten die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 (FinStrG-Novelle 2010) und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 (BBKG 2010) den Ministerrat. Ziel der geplanten Maßnahmen ist eine Verbesserung der Treffsicherheit und Effektivität des Finanzstrafrechts sowie die Ermöglichung einer zielgerichteten Bekämpfung der Steuerhinterziehung insbesondere durch eine Verbesserung der Verfahrensökonomie. Die vorliegenden Regierungsvorlagen konnten zwar in der Begutachtungsphase gegenüber dem Begutachtungsentwurf in einzelnen Bereichen entschärft werden. Zahlreiche geplante Maßnahmen – wie etwa die Einführung des neuen Tatbestandes „Abgabenbetrug“ sowie die Schaffung eines neuen Strafaufhebungsgrundes – bringen jedoch finanzstrafrechtlich bedeutsame Änderungen. Die Änderungen sollen großteils bereits mit in Kraft treten. Die Beschlussfassung im Parlament bleibt abzuwarten. Nachstehend werden die wichtigsten Änderungen der FinStrG-Novelle 2010 und die finanzstrafrechtlich relevanten Auswirkungen des BBKG 2010 im Überblick dargestellt.

1. Änderungen beim Sanktionensystem

1.1. Erweiterung des bestehenden Sanktionensystems

Entgegen der ursprünglich im ersten Begutachtungsentwurf vorgesehenen wesentlichen Veränderungen des Sanktionensys...

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