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AR aktuell 5, Oktober 2010, Seite 4

BaFin locuta – causa finita?

Abberufungsverfahren für Bank-Aufsichtsräte in Deutschland – eine Bestandsaufnahme

Roman Rohatschek und Vera Schiemer

Im Zuge der Finanzkrise wurden mit dem im Juli 2009 vom deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (FMVAStärkG) die Anforderungen an Aufsichtsräte in der Finanzbranche insbesondere aus materieller Sicht verschärft. Analog wurden die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) insofern erweitert, als es nunmehr der BaFin möglich ist, bei Verletzung der in § 36 Abs. 3 dKWG normierten Pflichten eines Aufsichtsratsmitglieds ein Abberufungsverfahren einzuleiten oder die Aussprache eines Tätigkeitsverbots von den betroffenen Organen des Unternehmens zu verlangen. Im August 2010 machte die Aufsichtsbehörde von diesem Recht Gebrauch und leitete in 10 Fällen entsprechende Schritte gegen Aufsichtsräte von nicht systemrelevanten Banken ein.

1. Materielle Anforderungen an den Bankenaufsichtsrat – Rechtslage in Deutschland

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) sieht in Regel 5.4.1 allgemein für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats vor, dass seine Mitglieder über die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten sowie fachlichen Erfahrungen zu verfügen haben. Die materielle...

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