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AR aktuell 5, Oktober 2010, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Die liechtensteinische Stiftung gibt es seit 1926. Die liechtensteinschen Stiftungen stellen eine Organisationsform mit hoher Gestaltungsmöglichkeit in Bezug auf die Nachfolgeplanung und den Vermögensschutz dar. Obwohl die steuerrechtlichen Vorteile medial in den Vordergrund geschoben werden, stellen diese nur ein Kriterium für die Auswahl einer geeigneten Stiftungsform dar. Nach einer längeren, nicht immer auf der fachlichen Ebene, geführten Auseinandersetzung, vor allem mit den deutschen Steuerbehörden, kehrt die liechtensteinische Stiftung wieder als Alternative bei Stiftungsentscheidungen zurück.

Zurzeit wird an einer Novellierung des Stiftungsrechts in Liechtenstein gearbeitet. Ein Abschluss dieser Arbeiten ist bis zum Jahresende zu erwarten. Eine liechtensteinsche Stiftung ist eine juristische Person, die vom Stifter geschaffen wird. Der Stifter bestimmt den Stiftungszweck und widmet der Stiftung Vermögen. Das Vermögen wird vom Stiftungsrat gemäß den vom Stifter in den Stiftungsdokumenten erlassenen Vorgaben verwaltet und gemäß dem Stiftungszweck für die Begünstigten verwendet. Seit 1926 wurden nur wenige Änderungen in den Rahmenbedingungen vorgenommen und damit wurde ein hohe...

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