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AR aktuell 4, August 2010, Seite 25

Literaturrundschau

Gedanken zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Michael Barnert

Gemäß § 78 AktG hat der Aufsichtsrat dafür zu sorgen, dass die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds und der Lage der Gesellschaft stehen. Thomas Haberer und Sixtus-Ferdinand Kraus untersuchen in einem Artikel in GES 2010, 10 die Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung und aktuelle internationale Entwicklungen in diesem Zusammenhang.

Im ersten Teil ihrer Abhandlung verweisen Haberer/Kraus auf die aktuelle Diskussion über die Vergütung von Managern im Allgemeinen und Vorstandsmitgliedern im Besonderen. Sie stellen klar, dass im Gegensatz zu allgemeinen Grundsätzen des Privatrechts der Gesetzgeber in diesem Bereich inhaltliche Vorgaben für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung vorsieht und damit in die Vertragsfreiheit der beteiligten Parteien eingreift. Ebenso weisen die Autoren darauf hin, dass der Aufsichtsrat schon durch seine Bindung an das Interesse des Unternehmens zur Gewährung einer angemessenen Vergütung verpflichtet wäre.

In einem zweiten Teil skizzieren die Autoren zunächst die Entwicklungen auf EU-Ebene, wo die EU-Kommission nach 2004 im Jahr 2009 eine zweite Empfehlung herausgegebe...

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