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Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitglieder im internationalen Steuerrecht
Die Autorin analysiert die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen (im Folgenden: DBA) hinsichtlich der Besteuerung von leitenden und kontrollierenden Führungspersonen von Kapitalgesellschaften. Dabei folgt die überwiegende Anzahl der österreichischen DBA für die Besteuerung von Aufsichts- und Verwaltungsräten Art. 16 OECD-MA. Der Inhalt und der Anwendungsbereich dieser Norm und damit die Interpretation des Begriffes „Verwaltungsrat“ stehen im Mittelpunkt dieses Beitrages. Es soll die Frage beantwortete werden, welche Verteilungsnorm für Verwaltungsratsmitglieder einer monistischen Societas Europaea (SE) anzuwenden ist.
1. Art. 16 OECD-MA als Grundlage der österreichischen DBA
Die immer schneller wachsende und immer dichter vernetzte Weltwirtschaft verlangt insbesondere von Führungskräften internationaler Konzerne eine hohe Bereitschaft zur Mobilität. Aufgrund dieser erhöhten Mobilität von Arbeitskräften und Führungskräften stellt sich immer häufiger die Frage, wo die erzielten Einkünfte zu versteuern sind. Gemäß Art. 16 OECD-MA werden Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen aufgrund der schwierigen Feststellbarkeit des tatsächlichen Tätigkeitsorts de...