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Anleger, kennst du deine Nachhaltigkeitspräferenzen?
Der 2019 von der Europäischen Union ausgerufene „Green Deal“ hat auch mannigfaltige Auswirkungen auf den Finanzmarkt, denn er setzt ein nachhaltiges Finanzwesen im Sinne einer „Green Finance“ voraus. Die Ziele von Green Finance sind die Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu nachhaltigeren Projekten, die Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement und die Förderung von Transparenz und Langfristigkeit. Dies erfordert, dass
Investoren im Rahmen von Anlageentscheidungen ihre Nachhaltigkeitspräferenzen definieren und festlegen,
Investitionen selbst hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit – etwa bezogen auf die ESG-Kriterien „E/Environment“, „S/Social“ und „G/Governance“ – beurteilt werden können und
Finanzinstrumente wie etwa Anleihen und Investmentfondszertifikate ihr Nachhaltigkeitspotenzial offenlegen und die Informationen über die Finanzinstrumente entsprechende Hinweise enthalten.
1. Rechtliche Grundlagen auf EU-Ebene
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Implementierung von „Green Finance“ sind:
Verordnung (EU) 2020/852 zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen, nachfolgend als „Taxonomieverordnung“ bezeichnet;
Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offe...