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Editorial
Es ist immer wieder erstaunlich, mit welchen einfachen Mustern fundamentale volkswirtschaftliche Zusammenhänge von der Politik bewusst falsch kommuniziert werden, ohne dass diese Aussagen einer intensiven Kritik unterzogen werden. Das wohl treffendste Beispiel dafür ist: „Die Banken müssen einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten, weil sie vom Staat gerettet wurden.“ Der aufmerksame Beobachter würde dazu zumindest drei Fragen stellen:
Wie viele Staatsausgaben wurden für diesen Zweck tatsächlich budgetwirksam eingesetzt?
Wer hat Vorteile aus dieser „Rettung“ gezogen?
Wer sind „die Banken“?
Laut Bericht der OeNB vom hat der österreichische Staat folgende Leistungen erbracht:
Maßnahmen (§ 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG und § 1 Abs. 4 IBSG) in Mrd. Euro:
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Instrumente | Ausgabenwirksam | Nicht ausgabenwirksam |
Partizipationskapital | 5,4 | |
Kapitalerhöhung | 0,2 | |
Gesellschafterzuschuss | 0,09 | |
Haftungen | 0,7 | |
Haftungen für Emissionen | 20,4 | |
Summe | 5,69 | 21,10 |
Einnahmen 2009, 2010 | 0,55 |
Die tatsächlich erfolgten Staatsausgaben stellen das zu hohen Konditionen von Kreditinstituten vom Staat zur Verfügung gestellte Partizipationskapital in der Höhe von ca. 5,4 Mrd. Euro dar, für das mit der Ausnahme von zwei Kreditinstituten die Zinszahlu...