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Die Verwertung von Verlusten im Konzern
Die Verrechnung und Sicherstellung der Vortragsfähigkeit und Verwertung der Verlustvorträge bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Der vorliegende Beitrag gibt hierzu einen Überblick.
1. Gegenwärtiges wirtschaftliches Umfeld
In einer Verlustsituation gilt es, den cashmäßigen Abfluss von Ertragsteuern aus dem Konzern zu vermeiden (Verlustverrechnung) bzw. dafür zu sorgen, dass Verluste in vortragsfähiger Form erhalten bleiben und in zukünftigen Perioden genutzt werden können (Verlustvortrag).
Das gegenwärtige wirtschaftliche Umfeld führt in zahlreichen Konzernen dazu, dass sich einzelne Konzerngesellschaften oder gar der gesamte Konzern in einer (steuerlichen) Verlustsituation befinden. In einer solchen Situation gilt es, den cashmäßigen Abfluss von Ertragsteuern aus dem Konzern zu vermeiden (Verlustverrechnung) bzw. dafür zu sorgen, dass Verluste in vortragsfähiger Form erhalten bleiben und in zukünftigen Perioden genutzt werden können (Verlustvortrag).
2. Bilanzielle Abbildung von Verlustvorträgen in UGB und IFRS
Nach der gegenwärtigen Rechtslage sind Verlustvorträge im UGB-Jahres- bzw. Konzernabschluss nicht als Aktivposten aktivierungsfähig, sie sind in einer steuerlichen Evidenzhaltung außerbi...