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AR aktuell 2, April 2010, Seite 17

Entwicklungstendenzen Basel III

Leo W. Chini

Der vorliegende Beitrag beleuchtet kritisch jene Maßnahmen, die der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht aktuell zur Neugestaltung des Bankenrechts plant.

1. Problemstellung

Im Gefolge der Finanzmarktkrise befassen sich folgende Institutionen mit der Neugestaltung der Grundlagen des Bankenrechts:

  • G20;

  • Basler Ausschuss für Bankenaufsicht;

  • CEBS (Committee of European Banking Supervisors);

  • EU: Bankenrichtlinie: CRD II, CRD III, CRD IV;

  • Österreich: nationale Umsetzung der EU-Änderungspakete.

Für die Änderungen, die der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht plant, wird hier vereinfacht die Bezeichnung „Basel III“ verwendet. Die Ausführungen beschränken sich auf diese Maßnahmen, da zurzeit eine umfassende Auswirkungsstudie unter dem Titel „Auswirkungsstudie 2010 (QIS)“ läuft und daher diese Maßnahmen den höchsten Konkretisierungsgrad haben. Auf europäischer Ebene wird die Studie vom CEBS organisiert. Es gibt daher einen Teil der Auswirkungsstudie, der auf die europäischen Verhältnisse abgestellt ist. Daraus werden die Änderungen der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD) hervorgehen. Darauf aufbauend erfolgt dann die nationale Umsetzung. Die Adaptionen von Basel II auf Basel III ist notwendig geworden, we...

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