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Editorial
Die Insolvenzrechtsreform hätte eine Erfolgsgeschichte weitblickender Gesetzgebung werden können. Die Frau Bundesministerin für Justiz a.D. Mag. Karin Gastinger hat im Jahre 2005 und damit in Zeiten rückgehender Insolvenzen den Auftrag zu einer fundamentalen Neugestaltung des Insolvenzrechts gegeben. Ihr Ziel war es, neben die fremdverwaltenden Verfahren ein eigenverwaltendes Verfahren für jenen Fall zu stellen, in dem eine frühzeitige Sanierung in Angriff genommen wird. Es sollten möglichst viele Anreize gesetzt werden, um die frühzeitige Inangriffnahme der Lösung von krisenartigen Unternehmensproblemen zu ermöglichen und damit die negativen Effekte einer zu späten Sanierung zu vermeiden.
Die Insolvenzrechtsreformkommission im Bundesministerium für Justiz hat sich mit diesen Themen seit 2005 in zahlreichen Sitzungen auseinandergesetzt. Insbesondere mit der Zielsetzung, dass es für einen bestimmten Zeitraum auch für ein eigenverwaltendes Unternehmen möglich sein sollte, sich vorübergehend dem Zugriff der Altgläubiger zu entziehen, um die Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen. Dabei sollte es möglich sein, bestehende Kreditlinien auszunützen und weitere Kredite aufzunehmen. Eine ...