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AR aktuell 5, Oktober 2009, Seite 38

Literaturrundschau

Satzungsgestaltung nach dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009

Michael Barnert

Durch das AktRÄG 2009 (BGBl. I Nr. 71/2009), das mit in Kraft getreten ist, haben sich einige Änderungen des AktG ergeben, die teilweise auch für Aufsichtsräte von besonderem Interesse sind. Das AktRÄG 2009 beruht grundsätzlich auf den Vorgaben der Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom ), wobei der österreichische Gesetzgeber in einzelnen Bereichen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus Änderungen der geltenden Rechtslage vorgenommen hat.

Christian Nowotny bespricht in seinem Beitrag in RdW 2009, 566 einige der Änderungen, die sich durch das AktRÄG 2009 ergeben haben, wobei er dabei insbesondere auf die Auswirkungen dieser Änderungen auf bestehende typische Satzungsbestimmungen eingeht und auf möglichen Anpassungsbedarf bezüglich der Satzungen von AGs hinweist.

Im ersten Abschnitt des Artikels hebt Nowotny die Übergangsregelung des § 262 Abs. 17 AktG hervor, nach der bis zum der Aufsichtsrat einer AG Änderungen der Satzung, die aufgrund des AktRÄG 2009 erforderlich werden und nur die Fassung betreffen, auch ohne eine diesbezügliche Satzungsermächtigung beschließen kann, wobei Nowotny gleichzeitig davon ausgeht, dass nach der neuen Rechtslage gese...

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