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Aufsichtscontrolling durch den Aufsichts- bzw. Beirat
Die nachhaltige Verbesserung der Corporate Governance wird nur dann gelingen, wenn das Controlling zu einem Bindeglied zwischen Vorstand und Aufsichts- bzw. Beirat ausgebaut wird. Insbesondere wenn das Controlling auch für das Risikomanagement zuständig ist – was beileibe nicht in allen Unternehmen so gehandhabt wird –, leistet es einen institutionalisierten Beitrag für eine professionell(er)e Tätigkeit von Aufsichts- bzw. Beirat. Und dies ist auch dringend erforderlich!
1. Fehlentwicklungen und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit
Viele Unternehmen, die einen Aufsichts- oder Beirat eingerichtet haben (müssen) – insbesondere börsenotierte Unternehmen –, billigen diesem Organ zahlreiche Kontrollrechte zu, wobei die Mitglieder dieser Gremien dieser wichtigen Aufgabe, die Rechte und Pflichten gleichermaßen beinhaltet, – aufgeteilt in diverse Ausschüsse – mehr oder weniger umfassend nachzukommen trachten. Dass dabei nicht immer die richtigen Fragen gestellt werden, die Arbeitssitzungen – trotz des Bemühens Einzelner, tiefer zu schürfen – oftmals nur an der Oberfläche kratzen und (zu) oft unergiebig verlaufen, ist auf eine Vielzahl von Ursachen zurückzuführen. Hauptgründe für diese unbefried...