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Editorial
Die Finanzkrise, deren eine Ursache das verlorene Vertrauen in die Bewertung von Finanzinstrumenten ist, hat eine Diskussion über die Bewertung von Wertpapieren in Kreditinstituten ausgelöst. Die Spannbreite der Bewertung liegt zwischen Anschaffungswert und Marktwert. Ein besonderes Problem stellt die Bewertung für den Fall dar, dass der Marktwert des Finanzinstruments nicht im Rahmen eines organisierten Marktes ermittelt werden kann, sondern berechnet werden muss. Ein weiteres Kriterium ist die Zuordnung des Wertpapiers zum Bankbuch oder zum Handelsbuch und somit die Antwort auf die Frage über die Behaltedauer des Wertpapiers im Rahmen des Kreditinstituts. Dazu kommen noch die entsprechenden Normen aus unterschiedlichen Rechtsquellen, die Bewertungsvorschriften festlegen. Während der Einzelabschluss von Kreditinstituten im Rahmen des UGB in einer BWG-spezifischen Ausprägung erfolgt, werden auf den konsolidierten Jahresabschluss mehrheitlich die Regeln der IFRS angewendet. Während das UGB dem Grundsatz des Gläubigerschutzes und damit dem Vorsichtsprinzip folgt, bauen die IFRS im Sinne der Prinzipien des Shareholder-Value auf die Zulässigkeit des Ausweises nicht realisierter Gewinne auf, wom...