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AR aktuell 3, Juni 2009, Seite 17

Was der Bankenaufsichtsrat zum Partizipationskapital wissen sollte –bilanzielle, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Aspekte

Ulrich Kraßnig

Im Oktober 2008 hat der Nationalrat zur Bekämpfung der Finanzkrise mit den Stimmen aller fünf Parlamentsparteien das Interbankmarktstärkungsgesetz (IBSG) und das Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) verabschiedet, deren Volumen sich auf 90 Mrd. Euro beläuft. Im Zuge dieses Hilfspakets für Banken werden mehrere österreichische Kreditinstitute zur Stärkung der Eigenmittelausstattung (Tier 1) das Finanzierungsinstrument des Partizipationskapitals im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG in Anspruch nehmen, welches vom Staat zu zeichnen ist. Der vorliegende Beitrag befasst sich vordringlich mit der Bilanzierung und Verlustteilnahme des Partizipationskapitals nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) und nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Außerdem werden Möglichkeiten der Rückführung und steuerliche Aspekte diskutiert.

1. Rechtliche Rahmenbedingungen für das Partizipationskapital

Eines der wichtigsten Instrumente des FinStaG ist die Übernahme von Partizipationskapital durch den Staat. Damit wird der Stärkung der Eigenkapitalbasis von Kreditinstituten Rechnung getragen.

Eines der wichtigsten Instrumente des FinStaG ist die Übernahme von Partizipationskapital durch den Staat. Durch dieses Finanzierungsinst...

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