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Editorial
Beginnend mit dem Jahr 2009 sind die gesetzlichen Regelungen für Aufsichtsräte erneut verschärft worden. Der Österreichische Corporate Governance Kodex hat darüber hinaus an die Aufsichtsräte zusätzliche Anforderungen gestellt. Außerdem ist die Zahl der Strafanzeigen gegen Aufsichtsräte überproportional angestiegen. Die konjunkturpolitische Entwicklung stellt erhöhte Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder.
Dennoch geht das Interesse an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für Aufsichtsräte weiter zurück. Offensichtlich erachten weder die Unternehmen noch die Aufsichtsratsmitglieder einen Wissenszuwachs als erforderlich. Die Lücke zwischen Anforderungen an und Eignung der Aufsichtsratsmitglieder nimmt ständig zu. Die Entlohnung der Aufsichtsräte steht in keiner Relation zu den übernommenen Risiken. Die in der Zeitschrift „Aufsichtsrat aktuell“ dokumentierte und ständig geforderte erhöhte Qualifikation für Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere für jene von Kreditinstituten, wird einfach negiert. So hat ein Kommentator zum Bankwesengesetz, der selbst leitender Mitarbeiter eines Kreditinstitutes ist, unsere Forderungen als „überzogen“ bezeichnet.
Welches Aufsichtsratsmitglied kennt die Grundlag...