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AR aktuell 2, April 2009, Seite 13

Aktuelle Änderungen in der internationalen Rechnungslegung – ein kompakter Kurzüberblick für den Aufsichtsrat

Daniela Widhalm

Im Zuge der verstärkten Überwachung des Rechnungslegungsprozesses aufgrund des Unternehmensrechts-Änderungsgesetzes 2008 sowie der gesellschaftsrechtlich verpflichtenden Prüfung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat ist der Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss gefordert, sich laufend mit aktuellen Neuerungen in der Rechnungslegung auseinanderzusetzen. Gerade auf Unternehmen, die nach IFRS berichten, kommt jetzt eine Welle neuer Standards und Interpretationen zu, die überwiegend mit verpflichtend in Kraft treten. In diesem Beitrag werden die Neuerungen in der internationalen Rechnungslegung kompakt zusammengefasst, um dem Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss einen ersten Kurzüberblick zu vermitteln.

1. Die Verantwortung des Aufsichtsrates im Bereich der Rechnungslegung

Mit dem URÄG 2008 wurden die Aufgaben des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit der Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften deutlich erweitert: Ab hat der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des IKS, des Risikomanagementsystems und gegebenenfalls des internen Revisionssystems zu überwachen. Aber auch schon vor dem URÄG 2008 war der Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG verpflichtet, den...

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