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AR aktuell 2, April 2009, Seite 6

Ist der Ausgleich als Sanierungsverfahren geeignet?

Herbert Hochegger

Jede Krise, auch die derzeitige Wirtschaftskrise, birgt Chancen auf einen neuen Start, die Chance, aus Fehlern zu lernen und neue Entwicklungen in Gang zu setzen. In vielen Fällen werden Reformvorhaben unter dem Eindruck der Krise beschleunigt umgesetzt. Das sollte auch für das Vorhaben gelten, die Insolvenzgesetze durch Einführung eines geeigneten Sanierungsverfahrens zu reformieren. Dazu einige grundsätzliche Gedanken.

1. Insolvenz als (volkswirtschaftliches) Gefahrenpotenzial

Jede Insolvenz ist, falls es nicht zu einer Sanierung kommt, mit immensen Wertverlusten verbunden. Dies betrifft nicht nur Immobilien, Mobilien und Forderungen, sondern in unserer Dienstleistungsgesellschaft auch andere Vermögensgegenstände wie Know-how, Kundenbeziehungen etc. Kommt es gleichzeitig zu einer größeren Anzahl von Insolvenzen, führt dies zu einem Schaden für die gesamte Volkswirtschaft und damit für die Allgemeinheit. Diese Gefahr droht derzeit, weil einerseits die Auftragslage massiv zurückgeht und andererseits die Konditionen für die Kreditgewährung erheblich erschwert werden, sodass eine Vielzahl von Unternehmen von einer Insolvenz bedroht ist, und zwar auch Unternehmen, welche an sich sanieru...

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