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AR aktuell 2, April 2009, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Aufsichtsräte haben geschwiegen und sind für die Finanzkrise mitverantwortlich“, sagt Wolfram Nolte, einer der wenigen deutschen Berufsaufsichtsräte (Capital 4/2009, 108). Das ist die Einleitung zu einer Diskussion über ein Gesetzesprojekt zur Angemessenheit der Vorstandsbezüge und zur persönlichen Haftung der Aufsichtsräte für diese Angemessenheit. Seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise hat auch eine intensive, oft ideologisch geprägte Diskussion über die Höhe der Vorstandsbezüge, primär geprägt durch die variablen Gehaltsteile, begonnen. Ausgangspunkt war die Frage der Bonifikationen für das Jahr 2008, insbesondere unter dem Aspekt, dass einzelne dieser Unternehmungen um „Staatshilfe“ angesucht haben. Viele Autoren, die vor kurzem vehement eine verstärkte, marktkonforme Entlohnung der europäischen Vorstandsmitglieder gefordert haben, fordern nun mit gleicher Intensität gesetzliche Regelungen zur Beschränkung von Vorstandsgehältern.

Ich möchte allerdings zu einer sachlichen Diskussion des Problems zurückkehren. Im Vordergrund steht zunächst die Frage, welche Kennzahlen als Basis für eine variable Entlohnung herangezogen werden sollen. Besonders extrem ist die Divergenz zwisc...

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