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AR aktuell 1, Februar 2009, Seite 16

Sonderprüfungen im Bankwesengesetz: Sind die korrespondierenden Regelungen des BWG Schutzgesetze im Sinne des ABGB?

Nicolas Raschauer

Aktuelle Entwicklungen auf dem österreichischen Finanzmarkt haben die Bedeutung des gesetzlich fixierten Gestaltungs- und Kontrollauftrages des Aufsichtsrates in das Zentrum des Interesses gerückt. Insbesondere die dem Aufsichtsrat durch das BWG eingeräumten speziellen Überwachungskompetenzen spielen in der Praxis ein wesentliche Rolle. Grund genug, Zweck und Reichweite des Regelungsgefüges skizzenhaft zu analysieren.

1. Einleitung

Dem Aufsichtsrat eines österreichischen Kreditinstituts (§ 4 BWG) kommt zentrale Bedeutung zu. Dies kann für die Zwecke der nachfolgenden Untersuchung dahingehend zusammengefasst werden, dass er die Geschäftsgebarung der Geschäftsleiter eines Instituts zu überwachen und an der operativen Unternehmenstätigkeit mitzuwirken hat (z. B. § 95 Abs. 1 AktG; § 270 UGB). Dieser Gestaltungs- und Kontrollauftrag wird im BWG mehrfach durch spezielle Regelungen konkretisiert, wobei Teile der allgemeinen Normen des UGB mit anzuwenden und insoweit von Bedeutung sind. Exemplarisch ist auf Folgendes hinzuweisen:

  • Einerseits sind dem Aufsichtsrat im Zuge des Verfahrens zur Bestellung eines Abschlussprüfers umfassende Mitwirkungsrechte eingeräumt (er ist gewissermaßen aktiv in die Gestaltung des Prüfauftrages eingebun...

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