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Neuer Corporate Governance Kodex
Nach der in der Präambel des Österreichischen Corporate Governance Kodex (Kodex) verankerten Vorgabe, den Kodex jährlich vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, ist eine Anpassung mit dem derzeitigen Entwurf des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance geplant. Der Bedarf einer Anpassung von Regeln des Kodex ist vor allem auf das am in Kraft getretene URÄG 2008 zurückzuführen. Die wichtigsten Änderungen des Kodex beziehen sich auf den mit dem URÄG 2008 eingeführten Corporate-Governance-Bericht, die Regeln über den Aufsichtsrat, wobei bei Letzterem eine stärkere Unabhängigkeit der Mitglieder erreicht werden soll, sowie die Verbesserung der Transparenz von Vorstandsbezügen.
1. Präambel
Der Kodex richtet sich weiterhin vorrangig an österreichische börsenotierte Aktiengesellschaften. Dabei wird klargestellt, dass es sich um Aktiengesellschaften handelt, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt im Sinne des § 1 Abs. 2 BörseG zugelassen sind oder die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien auf einem solchen Markt emittiert haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft über ein multilaterales Handelssystem...