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iFamZ 1, Februar 2023, Seite 15

Vorläufige Aussetzung des Kontaktrechts ohne Anhörung des kontaktberechtigten Elternteils

iFamZ 2023/14

§ 107 Abs 2 AußStrG

Im Verfahren über die Obsorge und das Kontaktrecht ist die Anordnung einer vorläufigen Maßnahme ohne vorangehende Anhörung des Antragsgegners insb dann zulässig, wenn zum Schutz eines Kindes aufgrund besonderer Umstände eine vorläufige Entscheidung unverzüglich zu treffen ist.

Dem Erstgericht wurde am von der Stadt Wien als Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe eine Gefährdungsmeldung eines Beratungszentrums über einen Vorfall beim Kontakt in dessen Besuchscafé am mit dem Bemerken übermittelt, aufgrund aktueller Gefährdung des Kindeswohls durch den Vater betreffend beider Kinder müsse jegliche Form der Besuchskontakte eingestellt werden. Das Erstgericht nahm fernmündlich Kontakt mit der Besuchsbegleiterin auf, die ihre schriftlichen Angaben in der Gefährdungsmeldung im Wesentlichen wiederholte und zum Teil ergänzte. Hierauf setzte das Erstgericht – von der Richtigkeit der Schilderung des Vorfalls durch die Besuchsbegleiterin ausgehend und darin eine Gefährdung des Kindeswohls erkennend – mit Beschluss vom jegliche Kontakte des Vaters nach § 107 Abs 2 AußStrG zu seinen beiden Kindern vorläufig aus.

Im Verfahren über die Obsorge und die persönlichen Kontakte ist die Anordn...

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