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AR aktuell 5, Oktober 2008, Seite 12

Budgetgenehmigung durch Aufsichtsorgane, insbesondere Aufsichtsrat

Peter Baier

Der Budgeterstellungsprozess ist in vielen Unternehmen bereits voll angelaufen und das Budget meist gerade in der „Knetphase“ – und könnte damit von den Aufsichtsorganen, die das schlussendlich nach mehreren Abstimmrunden vorzulegende Budget formal beschließen werden, noch in ihrem Sinn (positiv) beeinflusst werden. Dies ist zwar (deutlich) mühsamer, als eine mit schönen Grafiken und eindrucksvollen Tabellen versehene Tischvorlage – die noch schnell auf der Fahrt zur Sitzung durchgegangen wird – abzunicken, aber auch erheblich konstruktiver und qualitätssteigernder!

1. Kritik an der bisherigen Vorgangsweise

Wie eingangs beschrieben, ist die Vorbereitung auf die Budgetverabschiedung bei vielen Aufsichtsorganen – aus durchaus nachvollziehbaren Gründen, da im Spätherbst meist bei mehreren Unternehmen zeitgleich Budget und Mittelfrist-Planung zu verabschieden sind – eine oftmals (zu) wenig in die Tiefe gehende kritische Auseinandersetzung (und meist auch an Assistenten delegierte Aufgabe), die sich oftmals darauf beschränkt, die eine oder andere Ungereimtheit im Zahlenwerk zu finden.

Die Genehmigung durch Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand bzw. Stiftungsbeirat selbst ist damit häufig ein – z...

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