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AR aktuell 4, August 2008, Seite 4

Kontrollpflicht des Aufsichtsrats: Gesellschaftsrechtliche Vorgaben und strafrechtliche Konsequenzen

Clemens Jaufer und Martin Gärtner

Der vorliegende Beitrag behandelt die strafrechtliche Komponente des pflichtwidrigen Handelns des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds.

1. Aktuelles

Bei den Bankprozessen Krauland-Bank,Rieger-Bank und nunmehr BAWAG hatten sich die Gerichte mit dem Thema Sorgfaltsmaßstab des Aufsichtsrats zu beschäftigen: Krauland-Bank und Rieger-Bank hatten gemeinsam, dass – lediglich – die zivilrechtliche Seite des Haftungsmaßstabes der Aufsichtsratsmitglieder vom Höchstgericht zu beurteilen war, beide Male wurde die Haftung vom jeweiligen Masseverwalter im Konkurs angezogen. Der nunmehr zu Ende gegangene BAWAG-Prozess hat hingegen Folgendes aufgezeigt:

  • Die Verletzung des Sorgfaltsmaßstabes des Aufsichtsrats hat eine strafrechtliche Dimension, die auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens hervorkommen kann.

  • Es bedarf keiner Gesetzesänderung, um eine strafrechtliche Haftung für Aufsichtsratsmitglieder zu schaffen, die vorliegende Gesetzeslage ist dafür ausreichend.

  • Die strafrechtliche Haftung einzelner Aufsichtsratsmitglieder findet nicht nur im Rahmen strafrechtlicher Nebengesetze – wie den Strafbestimmungen des GmbHG und AktG – statt, sondern stützt sich strafrahmenrelevant ganz wesentlich auf das allgemeine Strafr...

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