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„Freunde, das war euer letzter Arbeitstag“
Dr. Eduard Saxinger, Rechtsanwalt in Wien und unter anderem Vorsitzender des Aufsichtsrats der ASFINAG und stellvertretender Vorsitzender in der ÖBB-Holding, im Gespräch über die Pflichten des Aufsichtsrats und über sein eigenes Amtsverständnis.
Kurzbiografie
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RA Dr. Eduard Saxinger, Jahrgang 1947, hat in Graz Jus studiert und ist 1971 in Linz als Konzipient in die Anwaltskanzlei seines Vaters eingetreten. Heute ist Saxinger in Wien als Anwalt tätig. Er ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der ASFINAG, Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der ÖBB-Holding AG, desgleichen der Vorsitzende des Aufsichtsrats der ÖBB-Infrastruktur Bau AG und der ÖBB-Infrasktruktur Betrieb AG. Außerdem ist er Vorstand in verschiedenen Stiftungen. Saxinger ist verheiratet und Vater einer Tochter und eines Sohnes. |
Kommenda:Im BAWAG-Prozess sind die Urteile in erster Instanz noch nicht rechtskräftig gefällt. Ist Ihnen ein anderer Fall bekannt, in dem ein Aufsichtsratsvorsitzender wegen Verletzung seiner Pflichten zu einer Haftstrafe verurteilt worden ist?
Saxinger: Nein. Allerdings hat es meines Wissens auch noch nie so eine krasse Situation gegeben. Soweit den Medienberichten zu entnehmen war, hat man...