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AR aktuell 3, Juni 2008, Seite 29

Literaturrundschau

Die neuen Herausforderungen an das Erbrecht: Stiftungsrecht und Pflichtteilsrecht - ein unlösbarer Widerspruch

Michael Barnert

Das Pflichtteilsrecht sichert Pflichtteilsberechtigten i. S. d. § 762 ABGB („Noterben“) einen Mindestanteil am Vermögen des Erblassers. Es hindert den Erblasser, über sein ganzes Vermögen letztwillig zu verfügen, und stellt sicher, dass der Erblasser den Noterben einen Teil seines Vermögens zuwendet. Gleichzeitig bezweckt es auch die Gleichbehandlung der Noterben. Aus diesen beiden Gründen sieht das Gesetz vor, dass bestimmte Schenkungen des Erblassers auf Verlangen einer pflichtteilsberechtigten Person dem Nachlass hinzugerechnet werden (§ 785 ABGB) und somit den Anspruch des/der Noterben erhöhen.

Die Errichtung einer Privatstiftung soll dagegen regelmäßig den Erhalt von Vermögen über Generationen sichern. Das Privatstiftungsrecht steht somit in einem Spannungsverhältnis mit dem Pflichtteilsrecht, weil Zuwendungen an eine Stiftung die Ansprüche der Noterben schmälern können. Der OGH hat sich mit diesem Widerspruch kürzlich auseinandergesetzt und entschieden, dass die Errichtung einer Stiftung Pflichtteilsansprüche nicht verkürzt oder aushebelt; vielmehr sind Zuwendungen an eine Stiftung als Schenkungen anzusehen und unterliegen daher der Schenkungsanrechnung i. S. d. § 785 Abs. 3 ABGB. Ausgehend von diesem richtungswe...

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