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AR aktuell 3, Juni 2008, Seite 28

Ein „lästiger“ Aktionär, der Aufsichtsrat und die Daimler AG

Johannes Peter Gruber

Seit 2005 gibt es in Deutschland das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, das geschädigten Anlegern helfen soll, Schadenersatzansprüche gegen börsenotierte Unternehmen einfacher durchzusetzen. Auch in Österreich wird im Lauf dieses Jahres ein (ähnliches) Gesetz erwartet, das Massenklagen ganz allgemein erleichtern soll. Eines der ersten „Opfer“ in Deutschland war und ist die Daimler AG. Sie soll nach Meinung eines Aktionärs im Jahr 2005 die Öffentlichkeit nicht rechtzeitig über den beabsichtigten Rücktritt von Jürgen Schrempp, dem damaligen Vorstandssprecher, informiert haben. Der „lästige“ Aktionär dürfte – wie der deutsche BGH jetzt entschieden hat – trotzdem keine Chance haben.

Das deutsche Gesetz über den Wertpapierhandel verpflichtet – so wie das österreichische Börsegesetz – börsenotierte Unternehmen, alle Vorfälle sofort zu veröffentlichen, die den Börsenkurs ihrer Aktien erheblich beeinflussen könnten („Ad-hoc-Publizität“). Diese Publizitätspflicht soll verhindern, dass wichtige Informationen Insidern vorbehalten bleiben, die dieses Wissen zum eigenen Vorteil ausnutzen könnten („Insiderhandel“). Ziel ist es, die Informationen möglichst allen Marktteilnehmern zur gleichen Z...

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