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Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008: Neue Normen für Abschlussprüfung und Aufsichtsrat (Teil II)
Das URÄG 2008 wurde in der 55. Sitzung des Nationalrates am beschlossen. Die neuen Normen werden hier – in Fortsetzung des Beitrages in Aufsichtsrat aktuell 2/2008 – erläutert. Auf die dort erfolgte Darstellung der Änderungen in tabellarischer Form sei wegen ihrer besonderen Übersichtlichkeit nochmals hingewiesen.
1. Anhebung der Schwellenwerte
Die Schwellenwerte werden wie folgt angehoben:
§ 221 Abs. 1 Z 1 UGB: Die Bilanzsumme wird von 3,65 Mio. Euro auf 4,84 Mio. Euro angehoben.
§ 221 Abs. 1 Z 2 UGB: Die Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag werden von 7,3 Mio. Euro auf 9,68 Mio. Euro angehoben.
§ 221 Abs. 2 Z 1 UGB: Die Bilanzsumme von mittelgroßen Kapitalgesellschaften wird von 14,6 Mio. Euro auf 19,25 Mio. Euro angehoben.
§ 221 Abs. 2 Z 2 UGB: Die Umsatzerlöse von mittelgroßen Kapitalgesellschaften werden von 29,2 Mio. Euro auf 38,5 Mio. Euro in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag angehoben.
Die Anhebung der Schwellenwerte bei den kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften führt dazu, dass eine größere Anzahl von Unternehmungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses Kosten einsparen kann.
Die Anhebung der Schwellenwerte bei den kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften führt dazu, dass eine größere Anzahl von Unternehmungen bei...