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AR aktuell 1, Februar 2008, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Das Vertrauen in eine Bank wird bestimmt durch das Vertrauen zu ihren Organen. Das Vertrauen zu den Organen hängt primär von deren Verhältnis gegenüber den Kunden und der Öffentlichkeit ab. Das Verhältnis äußert sich z. B. im Einhalten von empfohlenen Regeln (z. B. Österreichischer Corporate Governance Code) und Gesetzen, die dem Schutz des Vermögens der Kunden dienen. Das bewusste Negieren von empfohlenen Regeln ist einer Missachtung der Kunden gleichzusetzen. Diese Missachtung erreicht ihren Höhepunkt, wenn empfohlene Regeln, die wegen permanenter Missachtung zu einem Gesetz erhoben werden müssen, nochmals missachtet werden, indem am jemand zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt wird, dessen Wahl am (vier Tage später!) aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften nicht mehr möglich gewesen wäre. Dieser Vorgang ist eine potenzierte Missachtung

  • der Regeln des Österreichischen Corporate Governance Code,

  • gegenüber gesetzlichen Regelungen, die nur wenige Tage später in Kraft treten.

In einer ohnedies von Unsicherheit geprägten Marktsituation erfolgt statt eines Vertrauensaufbaus das Auslösen von zusätzlichem Misstrauen. Zu den Gerüchten über eine unüblich hohe Vergütung für Aufsichtsr...

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