Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IX. Personalpolitik des Aufsichtsrats
Wohl unstreitig ist die richtige Besetzung des Vorstands Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit des Aufsichtsrats. Aber mit der Berufung und Anstellung geeignet erscheinender Personen ist es nicht getan. Der Aufsichtsrat muss sich andauernd mit der Leistung des Vorstands kritisch auseinandersetzen, tüchtige Führungspersönlichkeiten an das Unternehmen binden und ungeeignete Personen so rasch wie möglich wieder entfernen. Nichts kann ein Unternehmen mehr beschädigen als die ungehinderte Tätigkeit eines seiner Aufgabe nicht gewachsenen Vorstandsmitglieds. Ärger in der Hauptversammlung muss man in Kauf nehmen. Mir wurde einmal vorgeworfen, dass von mir als dem Aufsichtsratsvorsitzenden in jeder Hauptversammlung eine Veränderung im Vorstand angekündigt würde. Ich erläuterte unsere Personalpolitik und erhielt daraufhin großen Beifall.
Der Aufsichtsrat muss sich andauernd mit der Leistung des Vorstands kritisch auseinandersetzen, tüchtige Führungspersönlichkeiten an das Unternehmen binden und ungeeignete Personen so rasch wie möglich wieder entfernen.
1. Bestellung der Vorstandsmitglieder
Das Plenum des Aufsichtsrats ist für die Vorbereitung einer Vorstandsbestellung oder einer Abberu...