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AR aktuell 5, Oktober 2007, Seite 24

VIII. Verbindung mit dem Abschlussprüfer

Johannes Semler

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung einen Wirtschaftsprüfer als Abschlussprüfer vor.

1. Vor der Bestellung

Aus der Mitte des Aufsichtsrats, meist vom Vorsitzenden, kommen Namen von in Betracht kommenden Prüfern. Dazu gehört regelmäßig auch der bisherige Prüfer. Der Aufsichtsratsvorsitzende erbittet von diesen Prüfungsfirmen Angebote. Mit dem Prüfer, der am besten qualifiziert erscheint, wird – im Allgemeinen vom Prüfungsausschuss – ein Gespräch geführt.

Durch Fragen habe ich versucht festzustellen, ob die Unabhängigkeit des Prüfers beeinträchtigt sein könnte. So habe ich beispielsweise gefragt:

  • Gibt es irgendwelche Gründe, die Ihnen die Annahme des Mandats schwer machen?

  • Haben Sie irgendwelche Beratungsleistungen für das Unternehmen erbracht?

  • Haben Sie irgendwelche Beziehungen zu dem Unternehmen gleich welcher Art?

Ich bin einmal auf eine Abrede gestoßen, die ein verkaufender Mehrheitsaktionär vor seinem Ausscheiden mit dem Abschlussprüfer getroffen hatte und die diesem für zehn Jahre eine gut dotierte Beratungstätigkeit sicherte. Ich habe den Prüfer aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden entweder auf den Beratungsvertrag zu verzichten oder nicht mehr als Abschlussprüfer bestell...

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