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AR aktuell 5, Oktober 2007, Seite 15

VI. Sitzungsablauf

Johannes Semler

Hier lege ich Erfahrungen zugrunde, die ich in Unternehmen gewonnen habe, deren Aufsichtsratsvorsitz von mir geführt worden ist. Sitzungen des Aufsichtsrats fanden üblicherweise vier- bis fünfmal im Jahr statt, Sitzungen des Präsidiums (ich bevorzuge die Bezeichnung „Arbeitsausschuss“) in den dazwischen liegenden Monaten etwa sechs- bis siebenmal.

Zu lange dauernde Sitzungen sind entweder schlecht vorbereitet oder schlecht geleitet.

Eine normale Sitzung dauerte drei bis vier Stunden, Sitzungen des Arbeitsausschusses je nach Anfall der Vorlagen zwei bis fünf Stunden. Länger dauernde Sitzungen waren entweder schlecht vorbereitet oder schlecht geleitet. Ausnahmen besonders in Krisenfällen bestätigen die Regel.

Anteilseignervorbesprechungen habe ich – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht angesetzt. Das aktienrechtliche Organ ist „der Aufsichtsrat“. Durch Vorbesprechungen einer „Bank“ werden Aktienrecht und Mitbestimmung korrumpiert. Die Aktiengesellschaftsverfassung wird missachtet. Die einheitliche Information des Aufsichtsrats und eine einheitliche Willensbildung werden in Frage gestellt. Leider hat der Kodex dieser Unsitte einen legalen Mantel umgehängt.

1. Allgemeines

Zu Sitzungen wu...

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