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AR aktuell 4, August 2007, Seite 33

Literaturrundschau

Die Pflicht des Vorstandes zur Auskunftsverweigerung in der Hauptversammlung

Michael Barnert

§ 112 AktG regelt nicht nur das Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung (HV), sondern auch das Recht des Vorstandes der AG, diese Auskunft zu verweigern. Wolf-Dieter Arnold untersucht in seinem Artikel in GesRZ 2007, 99, ob für den Vorstand einer AG – neben dem Recht – auch eine Pflicht zur Auskunftsverweigerung besteht.

Der Artikel gibt zunächst einen Überblick über die in Österreich zum Thema Auskunftsverweigerung existierende Lehre: Nach Kastner (Grundriß des österreichischen Gesellschaftsrechts4, 225) hat der Vorstand eine Interessensabwägung vorzunehmen und sodann gegebenenfalls eine Fragebeantwortung abzulehnen. Strasser (in Jabornegg/Strasser, AktG4, §§ 77–84 Rz. 89) vertritt die Ansicht, dass immer dann, wenn einem Vorstandsmitglied das Recht gegenüber den Behörden zusteht, eine Aussage zu verweigern, dieser bei Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen im Verhältnis zur Gesellschaft nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sei, die Aussage zu verweigern. S. Schmidt (in Doralt/ Novotny/Kalss, AktG, § 112 Rz. 34) vertritt ebenfalls, dass, wenn die Voraussetzungen des § 112 Abs. 3 AktG gegeben sind, der Vorstand nicht bloß berechtigt, sondern verpflichtet sei, Auskünfte zu verweigern.

Hinsichtlich...

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