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Wieder geänderte Vergabekriterien für Immobilienfinanzierungen
Neue Empfehlungen des FMSG
Mit wird die vor einem Jahr erlassene KIM-V der FMA betreffend Vergabekriterien für Immobilienfinanzierungen abgeändert. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen in einem kurzen Überblick dar.
1. Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung
Mitte März 2022 hat das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) der Finanzmarktaufsicht (FMA) folgende Maßnahmen betreffend (nur!) Immobilienfinanzierungen empfohlen:
Festsetzung einer maximalen Beleihungsquote von 90 %;
Festsetzung einer maximalen Schuldendienstquote von 40 %;
Festsetzung einer maximalen Laufzeit von 35 Jahren.
Für die einzelnen Maßnahmen bestehen Ausnahmekontingente von 20 % bzw 40 % bzw 10 %. Diese Ausnahmekontingente sollen den Banken ausreichend Flexibilität geben, dennoch Kredite, die nicht die Kriterien erfüllen, in begrenztem Ausmaß einräumen zu können. Die im Rahmen der Ausnahmekontingente vergebenen Neukredite sollen maximal 20 % aller Neukredite ausmachen.
Weiters ist eine personenbezogene Freigrenze (Geringfügigkeitsgrenze) von 50.000 € (Summe aller Immobilienfinanzierungen je Kreditnehmer) vorgesehen.
Die FMA hat dieser Empfehlung mit der Erlassung der „Verordnung über Maßnahmen zur Begrenzung systemi...