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Literaturrundschau
Honorierung der Vorstandstätigkeit und Geschäfte mit der Privatstiftung – der Rechtsanwalt als Berater und Mitglied des Stiftungsvorstandes
In seinem Artikel in AnwBl. 2007, 249 beschäftigt sich Gerhard Hochedlinger mit der Honorierung der Tätigkeit als Stiftungsvorstand – vor allem unter Beachtung der Doppelrolle des Anwalts als Berater und Vertreter der Stiftung.
Die Vergütung der Mitglieder des Stiftungsvorstandes sei in § 19 PSG grundsätzlich geregelt. Von der Vergütung seien allerdings einerseits der Aufwandsersatz und andererseits die Entlohnung für von Mitgliedern des Stiftungsvorstandes gegenüber der Privatstiftung erbrachte Beratungsdienstleistungen zu unterscheiden. Die in der aktienrechtlichen Literatur zu Aufsichtsräten entwickelten Ansätze und Lösungen lassen sich nach Hochedlinger für Mitglieder eines Stiftungsvorstandes insbesondere deswegen nicht nutzbar machen, weil sich die gesetzlichen Aufgaben des Stiftungsvorstandes von den Überwachungs- und Beratungstätigkeiten von Aufsichtsmitgliedern nicht bloß geringfügig unterscheiden und die Sonderregeln des PSG besonders zu berücksichtigen seien.
Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes hätten Anspruch auf Ersatz der ihnen aus ihrer Tätigkeit entstehenden Aufwendungen (Reise-, Aufenthalts-, Telefon- und sonstige Telekommunikationskosten), auch wenn dies im PSG nicht ausdrückl...