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AR aktuell 3, Juni 2007, Seite 4

Insidermissbrauch: Strafrechtsfalle auch für Aufsichtsräte

Friedrich Jergitsch

Der vorliegende Beitrag beleuchtet die geltende österreichische Rechtslage zum Missbrauch von Insiderinformationen, welchen § 48b BörseG unter gerichtliche Strafe stellt.

1. Aktuelle Entwicklungen

Als eine „Verhandlung, die in ganz Europa beobachtet wird, weil es der größte Insiderprozess ist, den Europa je hatte“ bezeichnete jüngst Staatsanwalt Krakow in seiner Eröffnungsrede vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien das Strafverfahren wegen Insidermissbrauchs (nach alter, bis zum geltender Rechtslage) gegen Angehörige der ehemaligen Eigentümerfamilien eines österreichischen Braukonzerns. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hatte rund um dessen Verkauf getätigte Wertpapiergeschäfte geprüft und durch ihre auf umfangreichen Recherchen basierende Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien ein Strafverfahren ins Rollen gebracht.

In den vergangenen Jahren kam es mehrfach zur gerichtlichen Verfolgung vermeintlicher oder tatsächlicher Fälle von Insidermissbrauch. Mit dieser Entwicklung schließt Österreich zu etablierten Kapitalmärkten anderer Länder auf. Ihre Ursache dürfte weniger in einer Häufung von Insidermissbräuchen als in einer Verfeinerung des rechtlichen Instrumentariums zur Erfassun...

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