Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zivil-, abgaben- und finanzstrafrechtliche Aspekte interner Geschäftsverteilungen
Sowohl im Gesellschafts- als auch im Privatstiftungsrecht sind interne Ressortverteilungen zwischen Mitgliedern von Geschäftsführungsorganen zulässig und aufgrund der wahrzunehmenden Vielfalt an Aufgaben in der Praxis unverzichtbar. Von großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich solche internen Aufgabenverteilungen auf die Haftung der Organmitglieder, insbesondere auf abgabenrechtliche Obliegenheiten auswirken und welche Konsequenzen sich daraus für die Verantwortlichkeit der einzelnen Organmitglieder ergeben.
1. Gesellschafts- und stiftungsrechtliche Aspekte
1.1 Allgemeines
Bereits Adam Smith erkannte in seinem 1776 erschienenen Werk „Wohlstand der Nationen – Eine Untersuchung seiner Natur und seiner Ursachen“, dass eine Produktivitätssteigerung dann erzielt werden könne, wenn man die einzelnen Arbeitsschritte untereinander aufteilt. Dieses – damals natürlich auf manufakturelle Arbeit abzielende – Theorem hat umgelegt auf modernes wirtschaftliches Handeln auch heute noch Gültigkeit. So ist es zweckmäßig und üblich, im Rahmen einer Ressortverteilung Geschäftsführungsaufgaben auf die einzelnen Mitglieder eines kollegialen Leitungsorgans aufzuteilen.