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AR aktuell 1, Februar 2007, Seite 27

Investitionen in deutsche Schiffsfonds für österreichische Privatstiftungen

Georg Kesselgruber

In den kommenden Jahren wird die Übertragung erheblicher Vermögenswerte an die nächste Generation erfolgen. Hierbei können Vermögenswerte schon zu Lebzeiten, etwa im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, übertragen werden, oder ein Erwerb erfolgt von Todes wegen. Eine weitere mögliche Form der Übertragung von Vermögen ist die Errichtung einer Privatstiftung österreichischen Rechts.

Die Stiftung ermöglicht einerseits, Vermögenswerte in ungeteiltem Zustand zu erhalten und dadurch das Lebenswerk des Stifters über seinen Tod hinaus zu sichern. Anderseits können Angehörige durch Zuwendungen aus der Stiftung versorgt werden, ohne dass ihnen Eigentum am Vermögen übertragen werden muss.

Eine Privatstiftung kann sowohl unter Lebenden als auch von Todes wegen errichtet werden. Je nach Stiftungszweck und Kreis der Begünstigten ist zwischen gemeinnützigen und eigennützigen Privatstiftungen zu unterscheiden. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf eigennützige Stiftungen, bei denen der private Zweck der Versorgung der Familie im Vordergrund steht.

Errichtung einer Stiftung

Nachdem erfolgreiche deutsche Initiatoren für Schiffsfonds nunmehr auch auf dem österreichischen Markt tätig sind, be...

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