Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirtschaftliches Naheverhältnis im MaklerG – quo vadis?
Die Provisionsregelungen für Eigengeschäfte und sonstige Naheverhältnisse des § 6 Abs 4 MaklerG sollen für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen durch das mit 1. 7. in Kraft tretende MaklerG-ÄG einer Neuregelung zugeführt werden. Dieser Beitrag erläutert die aktuelle Rechtslage und zeigt Regelungsdefizite sowie mögliche Lösungsansätze auf.
1. Ausgangslage
Im Zuge der vieldiskutierten Einführung des „Erstauftraggeberprinzips“, das mit in Kraft tritt, wird ua festgesetzt, dass auch mit dem Wohnungssuchenden als erstem Auftraggeber keine Provision vereinbart werden kann, wenn der Vermieter oder der Verwalter am Unternehmen des Immobilienmaklers oder an einem mit diesem verbundenen Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder selbst durch Organwalter oder durch andere maßgebliche Personen Einfluss auf dieses Unternehmen ausüben kann. Entsprechende Provisionsverbote greifen auch in den Fällen umgekehrter Konstellationen, also wenn etwa der Immobilienmakler am Vermieter beteiligt ist (§ 17a Abs 3 Z 1 MaklerG). Diese Neuregelung steht sowohl hinsichtlich ihres Inhalts als auch hinsichtlich des Anwendungsbereichs in einem nicht zu unterschätzenden Spannungsverhältnis zur bisherigen, „allgemeinen“ Regelung des wirtsch...