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Editorial
Gemäß BGBl. II Nr. 442/2006 hat die Bundesministerin für Justiz dem Österreichischen Verband der Vereine Creditreform (ÖVC) die Stellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes mit Wirksamkeit ab zuerkannt. Die Bundesministerin setzt damit konsequent ihre Bemühungen, die sie mit neuen Zielvorgaben für die Insolvenzreformkommission begonnen hat, in Richtung einer Dynamisierung des Insolvenzbereiches fort. Der Hintergrund sind steigende Insolvenzverbindlichkeiten (1. bis 3. Quartal 2006 + 3,1 %) bei einer nach wie vor sehr hohen Anzahl an Unternehmensinsolvenzen (1. bis 3. Quartal 2006 ca. 5.000) und einem massiven Ansteigen der so genannten Privatkonkurse (1. bis 3. Quartal 2006 ca. 5.600). Das erweiterte Angebot von Gläubigerschutzverbänden dient nicht nur der Abdeckung einer steigenden quantitativen Nachfrage nach Vertretung von Gläubigern im Insolvenzverfahren, sondern auch einer erhöhten Wahlmöglichkeit der Gläubiger zwischen den einzelnen bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn einzelne Gläubigergruppen im Rahmen des Insolvenzverfahrens unterschiedliche Interessen verfolgen. Die nur gering oder gar nicht besicherten Gläubige...