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Anschaffungskosten für ein Abbaurecht auf fremdem Grund
immo aktuell 2023/10
In Bezug auf die Anschaffungskosten [des Wirtschaftsguts „Abbaurecht“] ist zwischen dem – nicht zu aktivierenden – angemessenen Abbauentgelt an den jeweiligen Grundeigentümer einerseits und den darüber hinausgehenden Aufwendungen andererseits zu unterscheiden (vgl ; , 97/13/0076). Die Aufwendungen, die für die Erlangung der Bescheide der Landesregierung erforderlich waren, stellen zu aktivierende Anschaffungskosten des immateriellen Wirtschaftsgutes Abbaurecht dar (vgl in diesem Sinne , betreffend die Beurteilung der iZm einem Baurecht zu entrichtenden Grunderwerbsteuer als Anschaffungskosten des Baurechts).
Sachverhalt: Die Revisionswerberin ist eine GmbH & Co KG, die als Abbauunternehmen tätig ist und Quarzkies und Schotter, teils auf Eigengrund, teils auf Fremdgrundstücken gewinnt. Hinsichtlich der Fremdgrundstücke waren mit den Grundstückseigentümern Abbauverträge in Form von Pachtverträgen abgeschlossen worden. Für die Erteilung der Abbauberechtigung hatte die GmbH Kosten ua für die Umweltverträglichkeitsprüfung, Risikoanalysen und Consulting sowie Besprechungs-, Planungs-, Gutachtens-, En...