Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AR aktuell 4, August 2006, Seite 4

Die Zuständigkeit für die Suspendierung eines Vorstandsmitglieds

Susanne Kalss

Obwohl das österreichische Aktienrecht keine ausdrückliche Regelung vorsieht, ist die Suspendierung als Instrument anerkannt. Mangels Regelung fehlen gesetzliche Aussagen zur Zuständigkeit für eine derartige Maßnahme. Im Folgenden wird die Zuständigkeit des Aufsichtsratsplenums begründet.

1. Anerkennung der Suspendierung im österreichischen Aktienrecht

Die Suspendierung ist nach allgemeinem Verständnis ein dienstrechtliches Instrument, das auf die Aufhebung der Dienstpflichten zielt. Gewendet auf das Aktienrecht stellt die Suspendierung eine vorläufige Maßnahme im Innenverhältnis dar, wodurch ein Vorstandsmitglied durch den Aufsichtsrat vorläufig seines Amtes enthoben wird. Sie ist eine aktienrechtliche Maßnahme, die sich auf das organschaftliche Rechtsverhältnis (Mandatsverhältnis) zwischen dem Vorstand und der Gesellschaft bezieht, nicht hingegen auf den arbeitsrechtlichen Dienstvertrag. Die Suspendierung lässt das Dienstverhältnis unberührt. Obwohl eine ausdrückliche Regelung im Aktienrecht fehlt, bejahen Judikatur und die in Österreich herrschende Meinung die Zulässigkeit der Suspendierung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft.

2. Plenarzuständigkeit

Wer ist für die rec...

Daten werden geladen...