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AR aktuell 3, Juni 2006, Seite 7

Die Haftung der Berater gegenüber dem Unternehmen

Unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Haftungsmaßstäbe für Steuerberater – Abschlussprüfer – Rechtsanwalt/Notar

Heinz Stöger

Größere Unternehmen, auf jeden Fall solche, die einen Aufsichtsrat besitzen, sind in der Regel auf verschiedenste Berater angewiesen. Dazu gehören fast immer ein Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer (der den Jahresabschluss prüft und dem Jahresabschluss einen Bestätigungsvermerk erteilt) und in aller Regel ein Rechtsanwalt oder Notar für die allgemeine Beratung in rechtlichen Angelegenheiten. Wo gearbeitet wird, passieren Fehler: Es ist daher selbstverständlich, dass ein Unternehmen, das sich durch Fehlleistungen seiner Berater geschädigt fühlt, von diesen Ersatz fordert. Das Anspruchsdenken ist in dieser Hinsicht in den letzten Jahrzehnten sicherlich sehr stark gestiegen. Andererseits bestehen auch oft unverhältnismäßig hohe Erwartungen über Inhalt und Umfang dieser Schadenersatzansprüche: Nur weil einmal „etwas passiert ist“, heißt es noch nicht, dass dafür auch der Berater haften muss. Dieser Aufsatz soll zunächst die Grundlagen der Haftungsansprüche kurz erläutern, dann auf die Unterschiede in den Haftungsmaßstäben der einzelnen Beratergruppen hinweisen und dann anhand von Einzelfällen Beispiele aufzeigen, wie weit die Beraterhaftung reicht. Abschießend wird aufgezeigt, wie wei...

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