Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AR aktuell 3, Juni 2006, Seite 2

Organhaftung: „Es krankt an der Durchsetzung“

Susanne W. Kalss

Susanne W. Kalss, Professorin an der WU Wien, spricht über die Lehren aus der BAWAG-Affäre für die Kontrolle. Und darüber, warum Aufsichtsräte und Vorstände nur selten geklagt werden.

Kurzbiografie


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Susanne W. Kalss wurde am im steirischen St. Martin am Grimming geboren. Sie studierte in Wien Jus, Betriebswirtschaft und Geschichte. Nach rund zehn Jahren als Assistentin am Institut für Bürgerliches, Handels- und Gesellschaftsrecht habilitierte sie sich im Jahr 2000 an der Wirtschaftsuniversität Wien in diesen drei Fächern und im Kapitalmarktrecht. Ihre erste Professur (Privatrecht) hatte Kalss an der Universität Klagenfurt inne, seit Oktober 2003 ist sie Professorin für Bürgerliches und Handelsrecht an der WU. Kalss ist verheiratet und Mutter zweier Töchter.

Kommenda:Die BAWAG-Krise scheint, abgesehen von Fehlern im früheren Management, auch eine Krise der Kontrolle gewesen zu sein.

Kalss: Primär sind die Fehler natürlich beim Vorstand gelegen. Aber ich bin auch der Meinung, dass die Einrichtungen, die von Gesetzes wegen für die Aufsicht gegenüber dem Vorstand oder gegenüber einer Bank verantwortlich sind, nicht optimal gehandelt haben: als primäres Organ der Aufsichtsr...

Daten werden geladen...