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AR aktuell 2, April 2006, Seite 29

Der Fall Mannesmann

Johannes Peter Gruber

Mehrere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtrats von Mannesmann erhielten bei der Übernahme ihres Unternehmens durch Vodafone im Jahr 2000 „Sonderzahlungen“. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Manager im April 2004 vom strafrechtlichen Vorwurf der Untreue freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Dezember alle Freisprüche aufgehoben und dem Landgericht Düsseldorf – mit sehr klaren Vorgaben – die Fortführung des Verfahrens aufgetragen.

Die Vorgeschichte

Ab November 1999 versuchte der Vorstand von Mannesmann eine Übernahme des Unternehmens durch die britische Vodafone abzuwehren. Nach einem „harten Übernahmekampf“, einigten sich die Vorstände beider Unternehmen Anfang Februar 2000 auf eine einvernehmliche Übernahme. Bis Ende März 2000 wurden mehr als 98 % der Mannesmann-Aktien an Vodafone abgegeben. Die restlichen Aktionäre wurden 2002 abgefunden. Seither ist Vodafone Alleinaktionär.

Bei Mannesmann war ein Ausschuss des Aufsichtsrats für „Vorstandsangelegenheiten“ zuständig. Diesem Ausschuss gehörten u. a. der ehemalige Vorstandsvorsitzende, ein Vertreter der Deutschen Bank und ein Vertreter der Arbeitnehmer an. Diese drei Mitglieder beschlossen im April 2000 – im ...

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