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Jahresabschlussprüfung: Keine Nichtigkeit bei Verstoß gegen Unabhängigkeitsbestimmungen
Das mit in Kraft getretene GesRÄG 2005 brachte eine wesentliche Erhöhung der Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Frage der Rechtsgültigkeit des Jahresabschlusses bei Vorliegen eines Verstoßes gegen einen den Abschlussprüfer treffenden Ausschluss- oder Befangenheitsgrund. Nunmehr wird der Wirksamkeit des Jahresabschlusses gegenüber einer Nichtigkeit der klare Vorrang eingeräumt.
1. Einleitung
Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Unabhängigkeitsbestimmungen wurden bisher im Schriftum – nicht zuletzt aufgrund mangelnder Judikatur – unterschiedlich beurteilt. Das Meinungsspektrum reichte von der Nichtigkeit des Bestellungsbeschlusses und des Jahresabschlusses bis hin zur Nichtigkeit bloß des Bestellungsbeschlusses und der Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses bzw. der Anfechtbarkeit des Bestellungsbeschlusses und im Fall einer erfolgreichen Anfechtung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses. Außerdem wurde gefordert, jeweils nach der Schwere des Ausschlussgrundes zu differenzieren, ob ein Fall der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit gegeben sei. So wäre etwa der Besitz von unbedeutenden Anteilen an der zu prüfenden Gesellschaft anders zu qualifizieren als die Tätig...