Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
„Den Kleinaktionär nicht bevormunden“
Justizminister Karin Gastinger erklärt im Interview, wie es im neuen Übernahmegesetz zum Schwellenwert von 26 Prozent gekommen ist. Sie räumt ein, dass der Kontrollerwerb angesichts der traditionell geringen Beteiligung an Hauptversammlungen relativ einfach ist. Die Ressortchefin hält aber nichts davon, Kleinaktionäre dazu zu zwingen, verstärkt zur Hauptversammlung zu kommen.
Kurzbiografie
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Justizministerin Mag. Karin Gastinger kam am in Graz als Karin Miklautsch zur Welt. Nach der Matura am Bundesrealgymnasium in Villach St. Martin studierte sie an der Universität Innsbruck Jus. Nach dem Gerichtsjahr in Villach und Klagenfurt arbeitete sie als Rechtsanwaltsanwärterin in Klagenfurt. Ab September 1991 war sie im Amt der Kärntner Landesregierung tätig, wo sie zuletzt die Abteilung Wasserrecht leitete. Seit ist sie – anfangs für die FPÖ, mittlerweile als stellvertretende Obfrau des BZÖ – Bundesministerin für Justiz. |
Kommenda:Im kommenden Übernahmegesetz ist eine Schwelle von 26 Prozent vorgesehen, bis zu der Paketaktionäre keinerlei Auflagen befürchten müssen; bis zur Grenze von 30 Prozent ruhen die 26 Prozent übersteigenden Stimmrechte, eventuelle Auflagen liegen im Ermessen der Übernahmek...