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AR aktuell 1, Februar 2006, Seite 12

Steuerliche Konsequenzen der Beendigung einer eigennützigen Privatstiftung

Die Entnahme von Vermögen aus einer Privatstiftung kann teuer werden

Michael E. Obernberger

Die Anzahl der Stiftungsgründungen stieg seit Dezember 1996 von 502 auf über 2.620 im Dezember 2004, wobei alleine zwischen Juni und Dezember sich die Zahl an Privatstiftungen um über 600 steigerte. Dieser Anstieg ist auf die Reform des österreichischen Stiftungsrechts im Jahre 1993 zurückzuführen, denn bis dato konnten nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz Stiftungen nur mit gemeinnützigen oder mildtätigen Zielsetzungen gegründet werden. Aufgrund bedeutender Kapitalabflüsse in ausländische Stiftungen, die schon damals für eigennützige Zwecke zugänglich waren, ermöglichte der Gesetzgeber im Jahr 2003 die Errichtung von Familienstiftungen.

Diese Adaptierung ermöglichte es seither vor allem wohlhabenden Menschen, da die Eintrittsgebühr (das Vermögen, welches der Privatstiftung zur Verfügung gestellt werden muss) mit mindestens EUR 70.000 relativ hoch bemessen ist, ihr Vermögen steuerschonend zu „parken“. Im vorliegenden Artikel wird erörtert werden, worauf aus steuerlicher Sicht zu achten ist, wenn eine Auflösung der Privatstiftung angestrebt wird.

1. Beendigung einer Privatstiftung – allgemeine Ausführungen

Als Möglichkeiten zur Beendigung einer Privatstiftung kommen die Auflösung...

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